2010 findet in einigen Bundesländern, nämlich in
- Baden-Württemberg - Brandenburg - Hamburg - Sachsen-Anhalt - Thüringen
wieder die regelmäßigen Personalratswahlen statt.
Während früher die Personalratswahl kaum angefochten wurde, muß ein Wahlvorstand in den letzten Jahren zunehmend damit rechnen, dass nach den Wahlen unterlegene Gruppierungen die Personalratswahl anfechten.
Es gibt keine unanfechtbaren Personalratswahlen; im Wahlrecht des Personalvertretungsrechts erfahrene Anwälte wissen das. Neben den komplizierten Wahlvorschriften ist einer der Gründe: Selbst bei Personalratswahlen in Behörden / Verwaltungen mit mehr als 1000 Arbeitnehmern besteht der Wahlvorstand nur aus drei Mitgliedern, die diese verantwortungsvolle Aufgabe stemmen müssen. Zwar kann der Wahlvorstand bei den Personalratswahlen zu seiner Unterstützung Wahlhelfer hinzuziehen, trotzdem ist die Verantwortung enorm.
Eine Neuwahl kann erhebliche Kosten verursachen und eine lange Zeit ohne einen starken, weil unangezweifelten Personalrat auslösen. Die Gewerkschaften haben zwar inzwischen mit guten Wahlhilfen, Wahlunterlagen und entsprechender Software zur Rechtssicherheit der Personalratswahl und Information der Wahlvorstände einen erheblichen Beitrag geleistet. Trotzdem fehlt eine ständige Stelle, die als Ansprechpartner und verlässlicher Ratgeber des Wahlvorstands fungiert und eine fehlerfreie Personalratswahl gewährleistet.
Wir machen Ihre Personalratswahl (nicht nur 2010) unanfechtbar. Juracity - Recht für Alle! schliesst diese Lücke im Rechtssystem und bietet auf verschiedenen Wegen Unterstützung für den Wahlvorstand an.
Schulung für Wahlvorstandsmitglieder der Personalratswahl 2010
Für die Personalratswahl bieten die Juracity Anwälte auch kurzfristig Unterstützung durch Inhouseschulungen an. In Kürze finden Sie hier entsprechende Schulungen zur Personalratswahl in Ihrer Nähe.
24 Stunden E-Mailservice für Wahlvorstände
Während der heissen Phase der Personalratswahl 2010 werden wir einen E-Mailservice einrichten, den Sie jederzeit nutzen können, um im laufenden Betrieb auftretende Fragen kurzfristig und rechtssicher geklärt zu bekommen. Innerhalb von 24 h erhalten Sie eine schriftliche Rechtsauskunft von einem in der Wahlordnung des Personalvertretungsrechts versierten Rechtsanwalt.
Juracity Anwaltssuche
Wir suchen für Sie einen versierten Anwalt in der Nähe bei einem Wahlanfechtungsverfahren.
Hotline für den Wahlvorstand
Ausserdem werden wir eine telefonische Erreichbarkeit einer telefonischen Wahlvorstandshotline von 8 bis 20 Uhr sicherstellen. Dahinter stehen täglich bis zu 10 bekannte Anwälte mit großer Erfahrung bei der Beratung des Wahlvorstands.
Forum für den Wahlvorstand
Juracity lässt den Wahlvorstand bei seiner verantwortungsvollen Aufgabe nicht allein. Hier soll ein Netz von Wahlvorständen entstehen, die sich gegenseitig Hilfestellung geben. Dazu werden wir ab April 2010 ein Forum für den Personalrat und Wahlvorstandsvorsitzende, Wahlvorstandsmitglieder und Wahlhelfer einrichten.
Übrigens:
Bei Abordnungen und unbezahltem Sonderurlaub entfällt das Wahlrecht nach dem im jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz geregelten Zeitraum (je nach Land zwischen 3 bis 6 Monaten). In der Freizeitphase der Altersteilzeit verlieren die Beschäftigten Wahlberechtigung und Wählbarkeit vom ersten Tage der Freistellung an.
Bei der Personalgestellung nach § 4 Abs 3 TVöD/TV-L ist die Wahlberechtigung strittig:
Personen, die aufgrund eines Gestellungsvertrages oder eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages in der Dienststelle tätig sind, sind nicht als Beschäftigte der Dienststelle anzusehen und daher auch nicht wahlberechtigt (VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 22.09.2009 Aktenzeichen 12c K 3354/08.PVL).
Zivilpersonal der Bundeswehr wird mit seiner Gestellung bzw. Zuweisung an die BWI-Informationstechnik GmbH und an die BWI-Systeme-GmbH und der nachfolgenden "Versetzung" an das IT-AmtBw nicht zu wahlberechtigten und wählbaren Beschäftigten dieses Amtes (BVerwG, Beschluß vom 14.12.2009 Aktenzeichen 6 P 16/08).
Auch die langfristig angelegte Personalgestellung von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft an einen privatrechtlich organisierten Betrieb führt nicht zur Wählbarkeit der gestellten Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb (so Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.06.2009 Aktenzeichen 2 TaBV 74/08 allerdings zum BetrVG).
Michael W. Felser Rechtsanwalt |